Grundbuch |
Beispiel: Grundbuch |
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Definition: Grundbuch |
Das Grundbuch ist ein Verzeichnis aller Grundstücke und der darauf bezüglichen dinglichen Rechte. Es umfasst neben der Grundstücksdatenbank auch die Sammlung aller für Grundbuchseintragungen maßgeblichen Urkunden, die beim jeweils zuständigen Bezirksgericht aufbewahrt werden. | ||||||||
Prinzipien: Prinzipien des Grundbuchrechts |
Grundsätze des Grundbuchs: |
Organisation: Einsicht im Grundbuch |
Die Einsicht im Grundbuch wird durch die Erstellung von Grundbuchsauszügen gewährt, die bei allen Bezirksgerichten bezogen werden können. Darüber hinaus ist der Zugang zur Grundstücksdatenbank auch über Internet möglich. Näheres dazu findet man unter der Internet-Adresse http://www.bmj.gv.at/db_grundbuch/index.html. |
Organisation: Inhalt eines Grundbuchauszugs |