Grundbuch


Beispiel: Grundbuch

 

Gesprochener Text

Definition: Grundbuch

 

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis aller Grundstücke und der darauf bezüglichen dinglichen Rechte. Es umfasst neben der Grundstücksdatenbank auch die Sammlung aller für Grundbuchseintragungen maßgeblichen Urkunden, die beim jeweils zuständigen Bezirksgericht aufbewahrt werden.

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Prinzipien: Prinzipien des Grundbuchrechts

 

Grundsätze des Grundbuchs:

Eintragungsgrundsatz: Dingliche Rechte an Liegenschaften können nur durch Eintragung im Grundbuch erworben werden.

Prioritätsgrundsatz: Der Zeitpunkt des Erwerbs, Verlusts oder der Änderung dinglicher Rechte richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Grundbuchantrags.

Öffentlichkeitsgrundsatz
: Die Einsicht ins Grundbuch ist jedermann zu gewähren.

Vertrauensgrundsatz
: Jedermann kann sich darauf verlassen, dass Eintragungen im Grundbuch richtig sind.

§ 431 ABGB § 7 GBG

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Organisation: Einsicht im Grundbuch

 

Die Einsicht im Grundbuch wird durch die Erstellung von Grundbuchsauszügen gewährt, die bei allen Bezirksgerichten bezogen werden können. Darüber hinaus ist der Zugang zur Grundstücksdatenbank auch über Internet möglich. Näheres dazu findet man unter der Internet-Adresse http://www.bmj.gv.at/db_grundbuch/index.html.

 

Organisation: Inhalt eines Grundbuchauszugs

 

Beispiel für einen Grundbuchsauszug

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